Kreis Böblingen: An Silvester darf nicht überall geböllert werden
Kreis Böblingen. Silvester steht vor der Tür. Von Donnerstag, 29. bis Samstag, 31. Dezember können Raketen, so genannte Batterien und Knallerbsen gekauft werden. Und damit es am Silvesterabend nicht brenzlig wird, gibt es bestimmte Bereiche, in denen nicht geböllert werden darf. Das regelt ein bundesweites Gesetz.
Der Paragraf 23 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ wurde 2009 erlassen. Seitdem dürfen Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe zu brandempfindlichen Gebäuden gezündet werden. Daran halten sich viele Gemeinden. Herrenberg geht darüber hinaus.
Sindelfingen
In Sindelfingen darf in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern nicht geböllert werden. Das ist bundesweit vorgeschrieben, da Fachwerkhäuser besonders brandgefährdet sind. Viele dieser historischen Gebäude stehen in der Sindelfinger Kern- und Altstadt. Aber auch außerhalb dieses Bereichs sowie in Maichingen und Darmsheim gibt es Fachwerkhäuser. Weitere Gebäude, in deren unmittelbarer Nähe keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf, sind Kirchen, Krankenhäuser und Altenheime. Direkt neben Oberleitungen, Tankstellen, leicht entzündlichen Gegenständen und Dachvorsprüngen ist es ebenfalls verboten, Feuerwerkskörper zu zünden.
Böblingen
Die Stadt Böblingen orientiert sich an den Vorgaben des Bundes. Es ist verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden. Ebenso darf nicht neben brandempfindlichen Anlagen geböllert werden.
Holzgerlingen
Auch in Holzgerlingen gibt es keine zusätzlichen Verbote. Hier gelten die Regelungen des Bundes, sprich: in der Nähe von Fachwerkhäusern, Krankenhäusern, Kirchen und Altenheime ist das Zünden von Feuerwerkskörpern tabu.
Herrenberg
In Herrenberg gilt das Feuerwerksverbot für die gesamte Altstadt, da rund um den Marktplatz viele Fachwerkhäuser stehen. Als Altstadt wird der komplette Bereich unterhalb des Schlossbergs definiert: Dieser erstreckt sich von der Einmündung Am Joachimsberg – Stuttgarter Straße über den Seelesplatz und die Seestraße weiter zum Reinhold-Schick-Platz und über die Hindenburgstraße bis hin zum Hasenplatz und zum Schlossberg-Aufgang. Auch der Vorplatz der Stiftskirche und das Hofscheuer-Areal einschließlich der unmittelbar angrenzenden Grundstücke oder Grundstücksteile gehören zur Verbotszone. Außerhalb dieses Bereichs gilt das Gesetz des Bundes: direkt neben Fachwerkhäusern, Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
Achtung:
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Wer Raketen und Böller vor Silvester oder nach dem Neujahrstag zündet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belangt werden.
Tipps für ein sicheres Silvester:
- Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen
- Fenster, Dachluken und Türen während der Knallerei schließen, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können
- Keine leicht entzündlichen Gegenstände (etwa leere Kisten, Papierstapel) auf Balkonen oder Terrassen lagern
- Den Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in der Hand halten. Nach dem Anzünden ausreichend Sicherheitsabstand einnehmen
- Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen
- Niemals auf Menschen oder Tiere werfen
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, niemals nachzünden
- Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper lesen
- Kategorien der Feuerwerkskörper beachten: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons und Wunderkerzen. Für den Umgang mit Produkten der Kategorie 1 gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Zur Kategorie 2 gehören Raketen, Batterien und Sonnenräder. Wer damit hantiert, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Was, wenn trotzdem etwas schief geht? Die Huk-Coburg Versicherung klärt auf:
In der Silvesternacht kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass Raketen und Böller parkende Autos beschädigt haben. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Es kommt aber selten vor, dass der Autobesitzer den Schuldigen kennt. Der Autobesitzer kann sich an seine Teilkasko-Versicherung wenden und den Schaden regulieren lassen. Sollte der Verursacher bekannt sein, holt sich die Versicherung das Geld von ihm zurück.
Sollte eine Rakete einen Brand am oder im Haus auslösen, ist das ein Fall für die Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Wenn ein Kracher jemanden ernsthaft verletzt und es bleibt ein dauerhafter Schaden zurück, kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen, wenn der Verursacher unbekannt bleibt. Der Verletzte bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. Eine private Unfallversicherung kann helfen. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.
Und auch, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können die Opfer leer ausgehen. Falls der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Bei schweren Unfällen sind das Summen, die Privatleute oft nicht zahlen können. Opfern hilft hier eine private Unfallversicherung.
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