

Kreis Böblingen. Alles steht im Zeichen des Klimawandels und der hohen Preise auf den Energiemärkten. Werden bestimmte Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, sollen ab Januar auch die Materialkosten gefördert werden. Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen.
Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Wer Förderprogramme nicht nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab 2023 erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Das bedeutet, dass von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden kann. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien.
Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen soll außerdem von der Mehrwertsteuer befreit werden. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben. Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist. Bereits im Juli wurde die EEG-Umlage auf null Cent gesenkt, um Bürgerinnen und Bürger von den hohen Strompreisen zu entlasten. Eine kostenlose, neutrale Erstberatung rund um die energetische Sanierung, wie zum Beispiel die Erneuerung des Heizsystems, gibt es nach Terminvereinbarung bei der Energieagentur Kreis Böblingen. Zusätzlich können kostengünstige Energie-Checks vor Ort in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 07031 663-2040 oder unter www.ea-bb.de im Internet.




