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Maskenpflicht in Innenräumen

Kreis Böblingen: Die FFP2-Maske ist jetzt ein Muss

Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg für Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Was bedeutet das und wo gibt es Ausnahmen?
Von Rebekka Groß
Seit Mittwoch gilt auch im Einzelhandel in der Sindelfinger Innenstadt eine FFP2-Maskenpflicht. Bild: Babel

Seit Mittwoch gilt auch im Einzelhandel in der Sindelfinger Innenstadt eine FFP2-Maskenpflicht. Bild: Babel

Kreis Böblingen. Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg für Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. So muss nun im Einzelhandel, in der Gastronomie und Museen eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards wie beispielsweise KN95 getragen werden.

Ganz neu und überraschend ist die FFP2-Maskenpflicht aber nicht. So galt bereits seit dem 27. Dezember 2021 in Baden-Württemberg die Regel, dass in Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden soll. Doch was hat sich nun ...

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