

Kreis Böblingen. Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg für Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. So muss nun im Einzelhandel, in der Gastronomie und Museen eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards wie beispielsweise KN95 getragen werden.
Ganz neu und überraschend ist die FFP2-Maskenpflicht aber nicht. So galt bereits seit dem 27. Dezember 2021 in Baden-Württemberg die Regel, dass in Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden soll. Doch was hat sich nun ...
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