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Regelung gilt ab sofort

Kreis Böblingen: FFP2-Maskenpflicht im Gottesdienst

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Kreis Böblingen. In einer Pressemeldung weist der katholische Dekan Anton Feil darauf hin, dass sich bereits am Wochenende eine Änderung beim Tragen von Mund-Nasenbedeckungen in Gottesdiensten ergibt. Bischof Dr. Gebhard Fürst hat für die Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart am 11. Januar angeordnet, dass ab sofort für alle Teilnehmer (ab 18 Jahren) an katholischen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken gilt. Das wird auch für 6- bis 18-jährige empfohlen, für sie gilt weiter als Verpflichtung das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Zudem gilt, dass Gottesdienste nicht länger als 60 Minuten dauern dürfen.

Da es an diesem und nachfolgenden Wochenenden vielleicht nicht jedem Gottesdienstbesucher möglich sein wird, sich selber diese FFP2-Maske zu besorgen, stellen die Gemeinden FFP2-Masken bereit. Die Einführung dieser Verpflichtung ist notwendig und sinnvoll, da FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren. Die Ordner- beziehungsweise Willkommensdienste werden die Gottesdienstbesucher freundlich auf die neue Verpflichtung hinweisen und für die Einhaltung sorgen.