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Lockerungen der neuen Landesregierung sollen ab Montag gelten / Erleichterung für Schüler

Kreis Böblingen: Gastronomen dürfen bis 1 Uhr öffnen

Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die ab Montag auch im Landkreis Böblingen weitere Lockerungen zulässt. Das Landratsamt teilte mit, dass eine entsprechende Allgemeinverfügung am Sonntag verkündet werden soll, diese tritt dann am Montag in Kraft. Hier die Regelungen im Überblick.
Von unserer Redakteurin Rebekka Groß
Bild: jotily/Adobe Stock
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Neu ist, dass bei Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3 gelten. Nachdem dies im Landkreis Böblingen bereits seit 30. Mai der Fall ist, sind damit direkt ab Montag, 7. Juni, mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung weitere Lockerungen möglich.

So dürfen etwa Gastronomen im Landkreis ab nächster Woche Gäste bis 1 Uhr bewirten. Auch Shisha- und Raucherbars dürfen analog zu den Gaststätten öffnen. Jedoch ...

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