

Noch bis zum 30. Juni gilt die Allgemeinverfügung für eine Testpflicht beim Besuch von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Böblingen. Angesichts sinkender Inzidenzzahlen und der Tatsache, dass immer weniger positive Fälle bei den Testungen auftreten, passt der Landkreis jetzt aber die Allgemeinverfügung an.
Künftig dürfen die Eltern entscheiden, ob sie die Tests in der Einrichtung vornehmen lassen oder zuhause selbst machen. Die neue Regelung wurde gestern noch notverkündet und gilt schon ab dem ...
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