

Kreis Böblingen. E-Rezept statt rosa Zettel: Wer vom Arzt ein Medikament verschrieben bekommt, soll seit Jahresbeginn kein Papier-Rezept mehr erhalten – stattdessen ist bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das E-Rezept verpflichtend. Doch noch klappt das nicht überall reibungslos.
„In den Praxen gestaltet sich die Umsetzung der E-Rezepte als ungemein zeitaufwendig und bringt diverse Schwierigkeiten mit sich“, sagt Dr. Annette Theewen, Sprecherin der Böblinger Kreisärzteschaft. So sei bei den meisten Praxis-Softwareprogrammen die Bereitstellung und Aktivierung der Rezepte noch sehr umständlich, zeitaufwendig und mit Fehlern behaftet. „Diese Aktivierung ist notwendig, um in der Apotheke mit der Krankenkassenkarte das Medikament zu bekommen“, verdeutlicht Annette Theewen, die eine Praxis für Allgemeinmedizin in Sindelfingen betreibt und moniert: „Es bindet wieder einmal Zeit für bürokratische Tätigkeit, die in der Patientenversorgung dringend fehlt.“
Zudem sei die Verunsicherung groß: Viele Patienten wüssten nicht, wie sie jetzt an ihr Rezept kommen sollen. „Das Praxisteam muss nun permanent Fragen sowohl in der Praxis als auch am Telefon zu diesem Thema beantworten und die Vorgänge erklären. Das belastet unseren Alltag derzeit erheblich“, schildert die Medizinerin die Situation.
Als schwierig gestalte es sich auch, wenn ein Patient ein Medikament sofort aus der Apotheke bekommen soll, so Dr. Annette Theewen. „Die Signierung und Aktivierung über das Softwaresystem funktionieren nicht immer prompt“, sagt sie. Ein Beispiel: „Wenn ein Patient ein Antibiotikum benötigt, habe ich das Rezept früher sofort rausgelassen und unterschrieben. Jetzt geht das nicht mehr so schnell.“ Anstatt das Rezept auszudrucken, müsse sie nun im Internet einen sechsstelligen Code eingeben. „Es gibt Praxen mit Systemen, die schneller sind. Bei uns hier dauert es noch länger“, sagt die Sindelfinger Ärztin, die die Rezepte abends in Ruhe unterzeichnet. Wobei es in besonders dringenden Fällen Ausnahmen gibt: „Dann unterbreche ich die Sprechstunde, um in das System zu gehen und das Rezept zu aktivieren.“
Insgesamt seien mehr Schritte notwendig, um ein Rezept auf den Weg zu bringen. Zudem hat sie den Eindruck, dass Rezepte – auch wenn sie zeitnah ausgestellt würden –, in der Apotheke teilweise noch nicht gelesen werden könnten. „Die Rezepte waren in Apotheken manchmal nicht abrufbar“, sagt Annette Theewen. Und: „Patienten bedauern auch, dass sie nicht wie üblich die Verordnung selber sehen können und so auch prüfen können, ob nichts vergessen wurde.“
Die Digitalisierung hat nach Ansicht von Dr. Annette Theewen für die Arztpraxen bisher keinen Vorteil gebracht. Einen positiven Punkt sieht sie aber doch: „Ein Vorteil der E-Rezepte könnte sein, dass Patienten nicht mehr in den Praxen auf ihr Rezept warten müssen und es so in der Praxis etwas ruhiger zugeht.“ Denn wenn ein Patient in dem jeweiligen Quartal bereits in der Praxis gewesen sei und es sich beispielsweise um eine Folgeverordnung handele, müsse er nicht erneut kommen.
Positiv überrascht von der bisherigen Umsetzung des E-Rezepts ist derweil der Holzgerlinger Apotheker Dr. Björn Schittenhelm, Vorstandsmitglied der Landesapothekerkammer: „Es geht doch relativ schnell.“ In Holzgerlingen hätten sich die Ärzte bereits im vergangenen Jahr zusammengesetzt und im Dezember auf das elektronische Rezept umgestellt. „Wir hatten schon im Dezember 50 Prozent E-Rezepte. Das ist super“, freut sich Schittenhelm. Allerdings macht auch er klar: „Das Ausstellen und Einlösen ist nicht in allen Fällen perfekt gelöst und dauert länger.“
Die Anlaufschwierigkeiten sind laut Schittenhelm vielfach in den Softwaresystemen begründet. Da müsse noch nachgelegt werden. Den Schwarzen Peter haben nach Ansicht des Apothekers Bundesgesundheitsminister „Karl Lauterbach und die Politik, die das Projekt mit Gewalt durchgedrückt haben.“ Seit rund 20 Jahren sei das elektronische Rezept ein Thema. Schittenhelm: „Da hätte man jetzt noch ein halbes Jahr warten können.“ Die Umstellung zum Januar hält er für unklug, da in dieser Jahreszeit viele Menschen krank seien. Ärzte, die noch keine E-Rezepte ausstellen können, werden dafür laut Schittenhelm bestraft und müssen mit Abzügen bei ihrem Honorar rechnen.
Der Arzt erstellt und signiert das E-Rezept digital und fälschungssicher – und speichert es dann in einem zentralen System, dem sogenannten „E-Rezept-Fachdienst“, so die Erläuterung der Bundesregierung. Das E-Rezept ist mit einem digitalen Code ausgestattet: Er ist einzigartig und enthält alle für das Rezept wichtigen Informationen. Dieser Code wird unmittelbar an den Patienten übermittelt – auf die elektronische Gesundheitskarte oder auf die E-Rezept-App. In der Apotheke können Patienten dann das Rezept einlösen – per Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder per Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke ebenfalls den E-Rezept-Fachdienst.
Variante eins: Wenn Versicherte das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen, müssen sie die Karte in der Apotheke in das Kartenterminal stecken. Variante zwei: Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Wer die App in vollem Umfang nutzen will, benötigt ein sogenanntes „NFC-fähiges“ Smartphone – also ein Smartphone, mit dem man beispielsweise auch kontaktlos bezahlen kann. Erforderlich ist dafür zudem die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle, die an der sechsstelligen Kartenzugangsnummer und dem Symbol für drahtlose Übertragung am oberen Rand der Karte erkennbar ist. Diese Karte und eine persönliche PIN können gesetzliche Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Damit können sie sich dann in der E-Rezept-App anmelden. Variante drei: Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden. Die Apotheke scannt diesen Code und kann dann das Medikament ausgeben.



