

**Böblingen/Sindelfingen.**Mit der Änderung der Corona-Verordnung zum 28. Januar gilt in Baden-Württemberg wieder Alarmstufe I. Gleichzeitig hat die Landesregierung mit der neuen Corona-Verordnung auch erstmals eine für beide Alarmstufen geltende 3G-Regel für den Gottesdienstbesuch erlassen.
So dürfen ab dem 14. Februar nur noch Menschen an den Gottesdiensten teilnehmen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Außerdem gilt das Abstandsgebot, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für ...
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