

Zwischen 12 Uhr und 22 Uhr kontrollierten Polizisten in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg, um im öffentlichen Raum die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Aktionen führten Beamte der zehn Polizeireviere in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durch. Insbesondere standen Einkaufszentren, Geschäfte und auch Einkaufsstraßen, der Öffentliche Personenverkehr, Parkanlagen sowie bekannte Treffpunkte, Fußgängerbereich und Marktplätze im Fokus.
Die meisten Verstöße stellten die Polizeibeamten im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) fest. Insgesamt mussten die Beamten 222 Mal einschreiten (Kreis Böblingen 113 / Kreis Ludwigsburg 109), da die Mund-Nase-Bedeckung nicht getragen wurde, nicht richtig platziert oder nicht ausreichend war. 55 Verstöße (Kreis Böblingen 14 / Kreis Ludwigsburg 41) registrierte die Polizei in und vor Geschäften beziehungsweise den dazugehörigen Parkplätzen oder auf Marktplätzen. In drei Fällen im Kreis Ludwigsburg verstießen Personen gegen die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen.
Eine Bußgeld-Anzeige gibt es in insgesamt 116 Verstöße (Kreis Böblingen 81 / Kreis Ludwigsburg 35). Verbotene Ansammlungen, also, dass sich mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum aufhalten, stellten die + Beamten 16 Mal fest (Kreis Böblingen 13 / Kreis Ludwigsburg 3). In 14 Fällen wurde daraus eine Ordnungwidrigkeiten-Anzeige hieraus (Kreis Böblingen 11/Kreis Ludwigsburg 3).
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg wird im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktionen diese Woche die Kontrollen weiter intensivieren.




