Menü
Regeln und Vorschriften

Kreis Böblingen; Polizei warnt vor erhöhter Brandgefahr

Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle in der Region möchte das Polizeipräsidium Ludwigsburg alle Bürger über die erhöhte Brandgefahr informieren und zur besonderen Vorsicht aufrufen.

Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle in der Region möchte das Polizeipräsidium Ludwigsburg alle Bürger über die erhöhte Brandgefahr informieren und zur besonderen Vorsicht aufrufen

Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle in der Region möchte das Polizeipräsidium Ludwigsburg alle Bürger über die erhöhte Brandgefahr informieren und zur besonderen Vorsicht aufrufen

Bild: MAK / Adobe Stock (Symbolbild)

Kreis Böblingen. Die anhaltend heißen Temperaturen und die damit verbundene Trockenheit im Landkreis Böblingen haben dazu geführt, dass die Feuerwehren und die Polizei in den letzten Tagen mehrfach zur Bekämpfung von Bränden eingesetzt waren.

Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle in der Region möchte das Polizeipräsidium Ludwigsburg alle Bürger über die erhöhte Brandgefahr informieren und zur besonderen Vorsicht aufrufen. Die Trockenheit und die hohen Temperaturen schaffen ideale Bedingungen für das Entstehen und die schnelle Ausbreitung von Bränden.

Selbst ein eigentlich kleines Gartenfeuer kann sich schnell ausdehnen und dann auch unkontrollierbar werden kann. Insbesondere auch die achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe birgt bei anhaltender Trockenheit und Hitze die große Gefahr einen Wald- oder Flächenbrand zu entfachen.

Regeln und Vorschriften

Um die Sicherheit der Wälder zu gewährleisten, weist das Polizeipräsidium Ludwigsburg auf einige wichtige Regeln und Vorschriften hin, die das Anzünden und Unterhalten von Feuern sowie das Rauchen im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung betreffen. Indem Sie diese wichtigen Regeln und Vorschriften beachten und respektieren, tragen Sie selbst aktiv dazu bei, die Wälder zu schützen und Brandgefahren zu minimieren.

Die Vorschriften sind in den örtlichen Polizeiverordnungen (im Regelfall über den Internetauftritt der betreffenden Stadt oder Gemeinde abrufbar) zu finden. Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Vorschriften:

  • Das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers außerhalb einer speziell dafür eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald bedarf einer vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn keine Gefährdung des Waldes durch Feuer zu befürchten ist.
  • Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald strengstens verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Waldbesitzer, ihre Beschäftigten, zur Jagdausübung Berechtigte und Imker während ihrer Tätigkeit.
  • Es ist strengstens verboten, brennende oder glimmende Gegenstände im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald wegzuwerfen oder sonst unvorsichtig zu handhaben.