Kreis Böblingen: Waldbrandgefahr steigt von Tag zu Tag
Kreis Böblingen. Aktuell steigt infolge des anhaltend sonnigen Wetters und der Trockenheit wieder die Waldbrandgefahr. Der Landkreis Böblingen bildet hier keine Ausnahme. Im Internet findet sich beim Deutschen Wetterdienst der bundesweite Waldbrandgefahrenindex www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html#buehneTop
Auch die Tabelle der Wetterstationen für Baden-Württemberg ist öffentlich einsehbar; im Landkreis Böblingen schaut das Amt für Forsten auf die Wetterstation in Renningen. Aktuell steht der Index im Landkreis Böblingen auf Stufe 3, mittlere Gefahr. „Die Einstufung des Deutschen Wetterdienstes deckt sich mit unserer derzeitigen forstfachlichen Einschätzung“, so Forstamtsleiter Reinhold Kratzer.
„Wir mahnen jedoch eindringlich zur Sorgfalt, denn es ist insbesondere auch der anhaltende Wind, der nicht nur stark austrocknet, sondern entstehende Glutnester – im wahrsten Sinne des Wortes – „in Windeseile“ anfachen würde.“ Die Waldflächen im Landkreis Böblingen bestehen überwiegend aus Laubbäumen, „Die Gefahr von großflächigen Waldbränden, wie sie aktuell in nadelholzgeprägten Wäldern in Brandenburg und Kanada wüten, ist bei uns vergleichsweise geringer“, so Kratzer.
Vielerorts sei die Bodenvegetation derzeit noch grün, was die Brandlast weiter mindert. Da die Verhältnisse in den verschiedenen Landschaftsräumen des Landkreises allerdings recht unterschiedlich sind, kann sich die Situation rasch ändern. „Es ist wichtig, sich im Wald verantwortungsvoll zu verhalten und ein paar einfache Regeln zu beachten“, so Reinhold Kratzer. „Es ist beispielsweise von März bis Oktober absolut verboten, im Wald zu rauchen.“ Im Wald bestehe generell bei längerer Trockenheit (unabhängig vom Index) immer ein gewisses Risiko für einen Brand – und logischerweise je trockener es ist, desto mehr. Trockene Äste und Laub am Waldboden bieten einen potentiellen Brandherd.
Und fast alle Waldbrände sind auf menschliches Handeln und Fahrlässigkeit zurückzuführen. Häufig stellt sich in Zusammenhang mit der steigenden Waldbrandgefahr auch die Frage nach der Sperrungen von Grillplätzen. Reinhold Kratzer erläutert in diesem Zusammenhang, dass man in der generellen Sperrung aller Grillstellen im Wald keine Lösung sehe: „Die Erfahrung zeigt, dass die Verhältnisse innerhalb des Landkreises wegen lokaler Regenereignisse oder der Lage von Feuerstellen zu unterschiedlich ist, um generelle Verbote auszusprechen. Viele Grillstellen wurden in der Vergangenheit so angelegt oder saniert, dass bei einer ordnungsgemäßen Nutzung keine konkrete Gefahr für den Wald ausgeht.“
Ob eine Feuerstelle gesperrt wird oder nicht, liegt deshalb im Ermessen der einzelnen Waldbesitzer, die sich dazu mit den zuständigen Forstrevierleiter einzelfallweise abstimmen. Grundsätzlich gilt, dass versucht wird, jede offizielle Grillstelle im Wald solange geöffnet zu lassen, wie diese aus forstfachlicher Sicht vertretbar ist. „Sollte eine oder mehrere Grillstellen in einem Waldgebiet dann doch gesperrt werden müssen, ist diese Sperrung zwingend zu beachten“, so der Appell von Kratzer.
Tipps vom Förster
Die Förster mahnen generell zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer und um Mithilfe bei der Vermeidung von Waldbränden.- Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei Wind geboten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. - Das Feuer muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. - Auch im offenen Gelände besteht Brandgefahr wegen trockenem Gras oder Getreidefeldern. Offenes Feuer außerhalb des Waldes ist nur mit einem Mindestabstand von 100 Metern erlaubt. (Ausnahmen gelten nur für Besitzer eines eigenen Grundstücks am Waldrand; hier sind es mindestens 30 Meter). - Autos sollten nur auf ausgewiesenen und befestigten Parkplätzen abgestellt werden. Das Parken auf trockenen Wiesen, Grünflächen oder Feldern kann dazu führen, dass durch die heißen Katalysatoren der Untergrund Feuer fängt. (Insbesondere müssen beim Parken die Zufahrtswege zu den Wäldern frei sein – sie sind wichtige Rettungswege.) - Auf das Rauchverbot wurde schon hingewiesen. Es ist auch verboten, Zigaretten aus dem Auto zu werfen. - Wer einen Waldbrand bemerkt, muss dies unverzüglich mit möglichst genauer Ortsangabe unter der Notrufnummer 112 melden! - Private Waldbesitzer werden gebeten, auf das Verbrennen von Reisig im Wald zu verzichten.

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