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Jahreswechsel 23/24

Kreis Böblingen: Wo an Silvester nicht geböllert werden darf

Bundesweit gilt das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen. In Herrenberg gibt es Verbotszonen.
Von Isabell Gospodarczyk
Zu beachten ist auch: Geböllert werden darf nur am 31. Dezember und 1. Januar. Bild: A/Nüßle

Zu beachten ist auch: Geböllert werden darf nur am 31. Dezember und 1. Januar. Bild: A/Nüßle

Kreis Böblingen. Silvester steht vor der Tür. Damit es am Silvesterabend nicht brenzlig wird, gibt es bestimmte Bereiche, in denen nicht geböllert werden darf. Das regelt ein bundesweites Gesetz.

Der Paragraf 23 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ wurde 2009 erlassen, nachdem eine Rakete in der Tübinger Altstadt in der Silvesternacht 2008/2009 einen Brand ausgelöst hatte. Seitdem dürfen Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe zu brandempfindlichen Gebäuden gezündet werden.

Sindelfingen

In Sindelfingen darf in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern nicht geböllert werden. Das ist bundesweit vorgeschrieben, da Fachwerkhäuser besonders brandgefährdet sind. Viele dieser historischen Gebäude stehen in der Sindelfinger Kern- und Altstadt. Aber auch außerhalb dieses Bereichs sowie in Maichingen und Darmsheim gibt es Fachwerkhäuser. Weitere Gebäude, in deren unmittelbarer Nähe keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf, sind Kirchen, Krankenhäuser und Altenheime. Direkt neben Oberleitungen, Tankstellen, leicht entzündlichen Gegenständen und Dachvorsprüngen ist es ebenfalls verboten, Feuerwerkskörper zu zünden.

Böblingen

Die Stadt Böblingen orientiert sich an den Vorgaben des Bundes. Es ist verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden. Ebenso darf nicht neben brandempfindlichen Anlagen geböllert werden.

Herrenberg

In Herrenberg gilt das Feuerwerksverbot für die gesamte Altstadt, da rund um den Marktplatz viele Fachwerkhäuser stehen. Als Altstadt wird der komplette Bereich unterhalb des Schlossbergs definiert: Dieser erstreckt sich von der Einmündung Am Joachimsberg – Stuttgarter Straße über den Seelesplatz und die Seestraße weiter zum Reinhold-Schick-Platz und über die Hindenburgstraße bis hin zum Hasenplatz und zum Schlossberg-Aufgang. Auch der Vorplatz der Stiftskirche und das Hofscheuer-Areal einschließlich der unmittelbar angrenzenden Grundstücke oder Grundstücksteile gehören zur Verbotszone.

Außerhalb dieses Bereichs gilt das Gesetz des Bundes: direkt neben Fachwerkhäusern, Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Achtung:

Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Wer Raketen und Böller vor Silvester oder nach dem Neujahrstag zündet, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belangt werden.

Tipps für ein sicheres Silvester:

Damit ein Silvester möglichst sicher verläuft, sollten folgende Punkte beachtet werden:

• Vor dem Anzünden die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper sorgfältig lesen • Beim Anzünden eines Feuerwerkskörpers darauf achten, dass keine anderen pyrotechnischen Produkte offen herumliegen und man selbst keine direkt am Körper trägt • Den Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in der Hand halten. Nach dem Anzünden ausreichend Sicherheitsabstand einnehmen • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen • Feuerwerk nicht vom Balkon aus zünden und auch nicht herunterwerfen • Raketen mit Führungsstab nicht in den Boden stecken • Niemals auf Menschen oder Tiere werfen • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden, niemals nachzünden • Fenster, Dachluken und Türen während der Knallerei schließen, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können • Keine leicht entzündlichen Gegenstände (etwa leere Kisten, Papierstapel) auf Balkonen oder Terrassen lagern • Kategorien der Feuerwerkskörper beachten: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Partyknaller. Für den Umgang mit Produkten der Kategorie 1 gilt ein Mindestalter von 12 Jahren. Zur Kategorie 2 zählen Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Wer damit hantiert, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Was, wenn trotzdem etwas schief geht?

In der Silvesternacht kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass Raketen und Böller parkende Autos beschädigt haben. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften, klärt die die Huk-Coburg Versicherung auf. Es kommt aber selten vor, dass der Autobesitzer den Schuldigen kennt. Der Autobesitzer kann sich an seine Teilkasko-Versicherung wenden und den Schaden regulieren lassen. Sollte der Verursacher bekannt sein, holt sich die Versicherung das Geld von ihm zurück. Sollte eine Rakete einen Brand am oder im Haus auslösen, ist das ein Fall für die Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Wenn ein Kracher jemanden ernsthaft verletzt und es bleibt ein dauerhafter Schaden zurück, kann der Verletzte niemanden in die Pflicht nehmen, wenn der Verursacher unbekannt bleibt. Der Verletzte bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. Eine private Unfallversicherung kann helfen. Sie fragt nicht nach dem Verursacher.

Und auch, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können die Opfer leer ausgehen. Falls der Verursacher keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Bei schweren Unfällen sind das Summen, die Privatleute oft nicht zahlen können. Opfern hilft hier eine private Unfallversicherung.

Tipps für Tierhalter

Die Silvesternacht bedeutet für viele Haustiere Stress. Die Tierschutzorganisation Tasso e.V. gibt Tipps für die Silvesternacht.

• Zu Hause bleiben: Tierhalter sollten am besten zu Hause bleiben, ganz egal, ob das Haustier sichtbar Angst zeigt oder nicht. So haben diese immer die Gewissheit, dass ihre Menschen für sie da sind. • Reize aussperren: Rollos runter, Musik oder Fernsehen an. Alles was hilft, den ungewohnten Lärm auszusperren kann den Vierbeinern helfen, zu entspannen. • Rückzugsort anbieten und respektieren: Einige Hunde und Katzen ziehen sich gerne zurück, wenn sie Angst haben. Man kann sie dabei unterstützen, indem die Tiere freien Zugang zu diesen haben. • Sozialen Beistand leisten: Wenn ein ängstliches Tier die Nähe seines Menschen sucht, sollte dieser für ihn da sein. • Gerade mit Hunden gilt: Wer in einem belebten Ort wohnt, in dem Silvester ausgiebig gefeiert wird, sollte nach Möglichkeit wegfahren, zum Beispiel in eine ruhigere Gegend. • Gut sichern: Natürlich müssen Hunde auch an Silvester und Neujahr das Haus verlassen. Dabei ist es wichtig, sie gut zu sichern. Am besten doppelt, mit einer Leine am Halsband und einer weiteren am Geschirr. Für ängstliche Hunde bietet sich ein Sicherheitsgeschirr mit zusätzlichem Bauchgurt an.