

Stuttgart - Ein Jahr ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht die strengen Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher als teilweise verfassungswidrig eingestuft hat. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sah das Urteil als Anlass, noch in der schwarz-roten Koalition „das gesamte System bürgerfreundlicher zu machen und zu reformieren“. Ziel seines Ministeriums ist es noch immer, die Regelungen zur Grundsicherung zu entbürokratisieren und zu modernisieren. Weil in diesem Jahr andere Prioritäten gelten, ...
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