

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg wird nicht dem Beispiel Bayerns folgen, der für Geschäfte, Busse und Bahn eine verschärfte Maskenpflicht angeordnet hat und dort nur das Tragen einer FFP2- oder einer Maske mit vergleichbar hoher Schutzwirkung erlaubt. Arne Braun, Pressesprecher im Staatsministerium, stellte im Gespräch mit unserer Zeitung klar, dass in Baden-Württemberg in den besagten Bereichen auch das Tragen der sogenannten OP-Masken – sie sind weitaus billiger als FFP2-Masken – erlaubt ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0




