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Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Land erlaubt auch die billigeren OP-Masken

Die Nachfrage nach medizinischen Masken steigt – aber ein Ausverkauf scheint nicht zu drohen. Das Staatsministerium plant, die neue Maskenpflicht für Läden, Bus und Bahn Samstag in Kraft treten zu lassen.
Von Christoph Link
Eine medizinische Maske – auch OP-Maske genannt.   
 Foto: imago/Michael Weber

Eine medizinische Maske – auch OP-Maske genannt. Foto: imago/Michael Weber

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg wird nicht dem Beispiel Bayerns folgen, der für Geschäfte, Busse und Bahn eine verschärfte Maskenpflicht angeordnet hat und dort nur das Tragen einer FFP2- oder einer Maske mit vergleichbar hoher Schutzwirkung erlaubt. Arne Braun, Pressesprecher im Staatsministerium, stellte im Gespräch mit unserer Zeitung klar, dass in Baden-Württemberg in den besagten Bereichen auch das Tragen der sogenannten OP-Masken – sie sind weitaus billiger als FFP2-Masken – erlaubt ...

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