Landratsamt prüft Begründung
Nach der Ablehnung der Beschwerde des Landratsamtes gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim zur gewerblichen Sammlung von Altkleidern im Landkreis Böblingen, prüft das Landratsamt die Begründung. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, wolle das Landratsamt nun eine Klärung des Sachverhalts in einem Hauptsacheverfahren anstreben. Der VGH hatte entschieden, dass entgegen der Untersagung durch das Landratsamt die von sechs gewerblichen ...
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