Magstadt/Kreis Böblingen: Gegen die Vorschriften errichtetes Häuschen im Wochenendgebiet Lettenhau darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart stehen bleiben
Landratsamt verstößt gegen das Grundgesetz
Von unserem Redakteur Karlheinz Reichert
Der Streit darüber, was in den Magstadter Wochenendhausgebieten Lettenhau und Reisach gebaut werden darf und was nicht und vor allem was nicht hätte gebaut werden dürfen, ist wohl so alt die die Wochenendhausgebiete selbst. Ursprünglich versuchte man das mit der Magstadter Ortsbausatzung aus dem Jahr 1958 zu regeln. Seit 2005 gilt ein Bebauungsplan. Verantwortlich dafür, dass die Bauvorschriften eingehalten werden, ist das Landratsamt.
Nach dem Bebauungsplan sind in beiden Wochenendhausgebieten ...
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