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Magstadt/Kreis Böblingen: Gegen die Vorschriften errichtetes Häuschen im Wochenendgebiet Lettenhau darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart stehen bleiben

Landratsamt verstößt gegen das Grundgesetz

Das Landratsamt Böblingen verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz. Zu diesem Urteil kam die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die Folge: Ein im Magstadter Wochenendgebiet Lettenhau offensichtlich illegal errichtetes Häuschen darf stehen bleiben. Das Landratsamt will das Urteil allerdings nicht hinnehmen.
Von unserem Redakteur Karlheinz Reichert
Weil das Landratsamt in den letzten Jahren nur 25 von 130 Häuschen im Magstadter Wochenendhausgebiet Lettenhau kontrollierte – und damit nur einen Bruchteil der illegalen Gebäude – scheiterte die Behörde mit ihrer Abbruchverfügung vor Gericht.  Bild: Reichert

Weil das Landratsamt in den letzten Jahren nur 25 von 130 Häuschen im Magstadter Wochenendhausgebiet Lettenhau kontrollierte – und damit nur einen Bruchteil der illegalen Gebäude – scheiterte die Behörde mit ihrer Abbruchverfügung vor Gericht. Bild: Reichert

Der Streit darüber, was in den Magstadter Wochenendhausgebieten Lettenhau und Reisach gebaut werden darf und was nicht und vor allem was nicht hätte gebaut werden dürfen, ist wohl so alt die die Wochenendhausgebiete selbst. Ursprünglich versuchte man das mit der Magstadter Ortsbausatzung aus dem Jahr 1958 zu regeln. Seit 2005 gilt ein Bebauungsplan. Verantwortlich dafür, dass die Bauvorschriften eingehalten werden, ist das Landratsamt.

Nach dem Bebauungsplan sind in beiden Wochenendhausgebieten ...

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