Live-Musik ist nur begrenzt erlaubt
Die Nachbarn der Steinenbronner Sandäckerhalle sollen künftig besser vor nächtlicher Ruhestörung geschützt werden. Für Auftritte mit Live-Musik beschloss der Gemeinderat folgende Regelung: Spätestens um 0.30 Uhr müssen die Bands ihre Instrumente beiseite legen, um 1 Uhr endet die Schankerlaubnis. Bis 1.30 Uhr sollten die Gäste die Räume verlassen haben, anschließend sind nur noch Aufräumarbeiten erlaubt. Auslöser für die neue Regelung war der Ärger um Lärmbelästigung bei einem Heavy-Metal-Konzert. ...
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