

Auch hier gilt die 3-G Regel für den Zugang zum Gartenhallenbad (Bild: Stampe/Archiv): Besucher sind entweder
negativ getestet (Test max. 24 Stunden alt),
zweimal geimpft (Nachweis Impfpass, gültig ab 2 Wochen nach letzter Impfung) oder
genesen (PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist).
Die Nachweise sollen zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument an der Kasse vorgezeigt werden. Ohne einen entsprechenden Nachweis darf das Kassenpersonal leider keinen Zutritt erlauben. ...
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