

Die Eigentümer der Wohneigentümer-Tiefgarage hatten wegen der zu geringen Aufbauhöhe ein Fahrverbot für den Marktplatz gefordert. Der Gemeinderat hatte deshalb im Oktober beschlossen, das bestehende Durchfahrtverbot auf dem Marktplatz mit Nachdruck durchzusetzen und konsequent zu ahnden.
Wenn der restliche Marktplatz ebenfalls nicht befahrbar wäre, wäre dies aber mit einem erheblichen Nachteil für die künftige Nutzung des neu zu gestaltenden Areals verbunden. Deshalb hatte die Gemeindeverwaltung ...
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