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Sindelfingen/Freiburg

Martin Horns Wahl ist nun rechtskräftig

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei Beschlüssen vom 5. März 2019 die Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. November 2018 bestätigt, mit denen die Wahleinsprüche einer Klägerin gegen den ersten und den zweiten Wahlgang für die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Freiburg zurückgewiesen wurden. Damit ist die Wahl von Martin Horn nicht mehr anfechtbar. – z –