

**Ein 34-Jähriger aus Sindelfingen arbeitete als Aushilfskraft in einer Massagepraxis im Gäu. Dabei berührte er den Intimbereich einer 20-Jährigen und drang mit zwei Fingern in sie ein. Das Böblinger Amtsgericht verurteilte den arbeitslosen Systemtechniker zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. **
Bereits nach wenigen Minuten der Beweisaufnahme vor dem Böblinger Amtsgericht setzte der Staatsanwalt eine deutliche Duftmarke: „Sie sind sechs Mal vorbestraft, zweimal einschlägig wegen ...
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