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Maut für kleinere Transporter ab 1. Juli

Mautpflicht bringt Garten- und Landschaftsbauer auf die Palme

Zum 1. Juli werden Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse auf Autobahnen und Bundesstraßen zahlungspflichtig.
Handwerksbetriebe sind von der Maut befreit, Landschaftsgärtner nicht.
Von Daniel Krauter
Christoph (links) und Andreas Walker sind wegen der Mautpflicht für „leichte Nutzfahrzeuge“ mit mehr als 3,5 Tonnen nicht gut auf das Bundesverkehrsministerium zu sprechen.

Christoph (links) und Andreas Walker sind wegen der Mautpflicht für „leichte Nutzfahrzeuge“ mit mehr als 3,5 Tonnen nicht gut auf das Bundesverkehrsministerium zu sprechen.

Bild: Krauter

Sindelfingen/Kreis Böblingen. „Es geht uns um Gleichberechtigung und fairen Wettbewerb“, sagen Christoph und Andreas Walker, Geschäftsführer von Walker Gartenbau in Sindelfingen. Was die Brüder so auf die Palme bringt ist die folgende Regelung: Das Bundesverkehrsministerium unter dem Vorsitz von Volker Wissing (FDP) hat geplant, ab dem 1. Juli die leichteren LKW ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit einer Maut zu belegen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Handwerksbetriebe sind von dieser Mautpflicht ...

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