Mit Feingefühl gegen Ausgrenzung
Stuttgart - Deutschland, 1983: Als sich der Bundesanwalt Manfred Bruns seinem Arbeitgeber gegenüber als schwul zu erkennen gibt, wird er sofort von allen Staatsschutzangelegenheiten abgezogen. Homosexualität unter Männern über 18 Jahren ist in der Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt zwar nicht mehr strafbar. Dennoch wird Bruns wegen seiner sexuellen Ausrichtung offensichtlich als Sicherheitsrisiko angesehen.
Seitdem hat sich vieles zum Guten gewendet, auf den ersten Blick. 1994 wurde der Paragraf ...
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