

Für die Ankläger wiegt die Schuld des 31 Jahre alten Mannes, der drei Menschen in Holzgerlingen erstochen haben soll, besonders schwer. Lebenslang soll er hinter Gitter, eine Freilassung nach 15 Jahren wäre für den Staatsanwalt nicht angemessen. Er bewertete die Taten als heimtückischen Mord. Die psychische Erkrankung des Angeklagten habe dessen Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt. Der Verteidiger blieb nach den sieben Verhandlungstagen am Stuttgarter Landgericht bei seiner Position: Er plädierte ...
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