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Pflicht zur Namensnennung

Muss Schneewittchen bei Facebook draußen bleiben?

Wer bei Facebook etwas posten will, der muss dies unter seinem richtigen Namen machen. An diesem Mittwoch hat der Bundesgerichtshof zu klären, ob das rechtens ist.
Von Christian Gottschalk
Facebook kämpft vor dem  BGH.
 Foto: dpa/Uli Deck

Facebook kämpft vor dem BGH. Foto: dpa/Uli Deck

Stuttgart - Mehrere Datenschützer haben es bereits versucht und sind gescheitert, jetzt sind Betroffene am Zug. Sie alle wehren sich gegen eine Regel, die das größte der so genannten sozialen Netzwerke seinen Nutzern auferlegt: geschrieben, gepostet und geteilt wird nur unter dem richtigen Namen. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Als Snoopy123, Superman oder Asterix ist eine Anmeldung demnach nicht erlaubt. Wobei der Algorithmus Schwächen hat. Schneewittchen darf ...

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