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Das gilt ab 1. Januar 2025

Neue Benutzungsordnung für die beiden Backhäuser in Döffingen und Dätzingen

Die Gemeindeprüfanstalt hat die Regelung in Grafenau beanstandet

Von Heinz Richter
Das Backhaus in Döffingen  ist ein architektonisches Schmuckstück.

Das Backhaus in Döffingen ist ein architektonisches Schmuckstück.

Bild: Richter

GRAFENAU. Die beiden Backhäuser in Döffingen und Dätzingen bekommen nach über 30 Jahren eine neue Benutzungsordnung. Aus den ehrenamtlichen Backhausverwaltern werden Mitarbeiter der Gemeinde. Grund ist eine Beanstandung der bisherigen Regelung durch die Gemeindeprüfanstalt (GPA). Der Sozial- und Verwaltungsausschuss des Grafenauer Gemeinderates hatte das Thema vorberaten und dem Gemeinderat empfohlen, die Benutzungs- und Entgeltsatzung von der Verwaltung zu beschließen. Das erfolgte nun einstimmig ...

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