

Kreis Böblingen. Seit dem 1. Dezember 2025 gilt für sogenannte „Steckersolargeräte“ eine neue Produktnorm. Sie legt mit technischen Standards verbindlich fest, wie diese den Strom sicher ins heimische Netz einspeisen. „Für Verbraucher bedeuten die neuen Regeln mehr Klarheit und weniger Bedenken beim Strom vom Balkon“, so die Einordnung von Berthold Hanfstein, Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Böblingen. „So können solch kleine Solaranlagen noch breiter eingesetzt werden und noch mehr Menschen können ihr Zuhause mit Solarstrom bereichern.“
Balkonkraftwerke dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter verfügt oder wenn der Wechselrichter entsprechende Schutzvorrichtungen hat.
Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland-Stecker“) bleibt weiter zulässig. Nicht erlaubt ist der Anschluss über Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen, deshalb müssen die Anschlussleitungen mindestens fünf Meter lang sein.
Die neue Norm gibt außerdem vor, wie groß die Leistung eines Balkonkraftwerks höchstens sein darf. Diese müssen nämlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, (einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot); eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt, bei Schuko-Anschluss sind bis zu 960 Watt erlaubt und bei einem speziellen „Wieland-Stecker“ sogar bis zu 2 000 Watt. Pro Haushalt darf höchstens ein Balkonkraftwerk angeschlossen werden.




