Nicht das letzte Drohnen-Urteil
Stuttgart - Die juristische Sensation ist ausgeblieben. Das Bundesverwaltungsgericht ist anders als die Vorinstanz in Münster nicht der Meinung, dass Deutschland in Sachen US-Drohneneinsätze aktiver werden müsse. Das kann man so sehen. Eine der wichtigsten Fragen hat das Gericht aber gar nicht beantwortet: Ob die Flüge, die ohne Unterstützung von Ramstein aus nicht funktionieren, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Das sei in diesem Fall nicht zu entscheiden, so die Richter. Es ist daher ...
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