

Trotz der Abgeltungssteuer ab 2009 bleibt bei Offenen Immobilienfonds ein Teil der Erträge und des Wertzuwachses steuerfrei. Damit genießen sie eine Ausnahmestellung unter den Wertpapieren, die ansonsten ausnahmslos mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer belegt werden, wie die ING-DiBa berichtet. Hauptgrund für die Sonderbehandlung sind die für zahlreiche Länder geltenden Doppelbesteuerungsabkommen. Darin ist vereinbart, dass Gewinne und Mieterträge aus Immobilien nur im jeweiligen Land besteuert ...
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