Ohne abschreckende Wirkung
Der Angeklagte Rashid K. (Name von der Redaktion geändert) ist bereits im Jahr 2005 erstmals polizeilich in Erscheinung getreten, er verübte einen Diebstahl. Daran knüpften ein weiterer Diebstahl und ein Hausfriedensbruch an, ehe er 2007 erstmals wegen einer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. 2008 kam eine gefährliche Körperverletzung hinzu, und am 2. Dezember des vergangenen Jahres wurde er unter Einbeziehung verschiedener Urteile und wegen einer neuerlichen gefährlichen Körperverletzung ...
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