

Karlsruhe - Wer kennt das nicht: Der Online-Einkauf ist so gut wie geschafft, zu wählen ist nur noch die bevorzugte Zahlungsmethode – und da tauchen sie auf, die Extrakosten. Unliebsame Überraschungen dieser Art darf es auch weiterhin geben, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dienstleister wie Paypal, Klarna und Co bieten einen extra Service, der darf extra kosten – und diese Kosten dürfen Unternehmen an den Endkunden weitergegeben.
Algorithmen mögen günstigere Preise
Verbraucherfreundlich ...
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