

Unternehmen, die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, stehen vor organisatorischen und meist auch vor finanziellen Problemen. Die Verträge sind nämlich unwirksam. Entschieden hat dies das Bundesarbeitsgericht, das die CGZP für nicht tariffähig hält. Ein Urteil mit rückwirkenden Folgen. Diese erläutert der Rechtsanwalt Dr. Oliver Hahn aus der Sindelfinger Kanzlei Kullen-Müller-Zinser: „Leiharbeiter, ...
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