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Flüchtlingsaktivist unterliegt vor Gericht

Polizei braucht für Abschiebungen keinen Richter

Steht das Zimmer in einem Flüchtlingsheim wie eine Wohnung unter besonderem Schutz? Ja, sagen die oberen Bundesrichter. Aber vor Abschiebungen schützt das nicht.
Von Eberhard Wein
Eine misslungene Abschiebung war im Mai 2018 Ausgangspunkt für einen großen Polizeieinsatz.

Eine misslungene Abschiebung war im Mai 2018 Ausgangspunkt für einen großen Polizeieinsatz. Foto: dpa/Stefan Puchner

Leipzig. Auch Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft fallen unter die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung. Dennoch muss die Polizei ihre Praxis bei Abschiebungen nicht ändern. Zur ...