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Polizeibericht

Polizeibilanz: Harmlose Silvesternacht im Kreis Böblingen

Zwischen Mittwoch und Donnerstag ging es „eher unauffällig“ zu.
Von Peter Maier
Überwiegend mussten die Einsatzkräfte wegen Ruhestörungen, Streitigkeiten sowie kleineren Bränden und Sachbeschädigungen ausrücken.

Überwiegend mussten die Einsatzkräfte wegen Ruhestörungen, Streitigkeiten sowie kleineren Bränden und Sachbeschädigungen ausrücken.

Bild: lassedesignen / Adobe Stock

Kreis Böblingen. Wie bereits im Vorjahr stellte sich das polizeiliche Einsatzgeschehen in der Silvesternacht insgesamt betrachtet eher unauffällig dar. Zwischen Mittwoch, 18 Uhr und Donnerstag, 8 Uhr verzeichnete das Polizeipräsidium Ludwigsburg im ganzen Zuständigkeitsbereich etwa 300 Einsätze, von denen mit 140 Einsätzen knapp die Hälfte Bezug zu Silvester hatten (zum Vergleich: Beim Jahreswechsel 2024 auf 2025 waren es rund 130 Einsätze mit Bezug zur Silvesternacht).

Überwiegend mussten die Einsatzkräfte im genannten Zeitraum wegen Ruhestörungen, Streitigkeiten sowie kleineren Bränden und Sachbeschädigungen ausrücken. Dabei war nicht immer eindeutig nachvollziehbar, ob Brände vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

So wurden beispielsweise mehrfach Brände von Hecken, Zäunen oder auf Balkonen registriert, die zwar auf Pyrotechnik zurückzuführen sind, jedoch auch fahrlässig entstanden sein könnten. Demgegenüber gerieten allerdings flächendeckend zahlreiche Mülltonnen, Mülleimer sowie Briefkästen in Brand oder wurden mutmaßlich mit Feuerwerkskörpern „gesprengt“, so dass hier von vorsätzlichen Taten auszugehen ist. Der dabei entstandene Sachschaden dürfte insgesamt nicht unerheblich sein, eine genaue Schadenssumme liegt derzeit nicht vor.

Vereinzelt wurden bei Personenkontrollen Schreckschusswaffen festgestellt, die ohne kleinen Waffenschein und somit unerlaubt mitgeführt wurden. Ebenfalls wurden teilweise Feuerwerkskörper der erlaubnispflichtigen Kategorie F4 beschlagnahmt, da entsprechende Genehmigungen nicht vorlagen. In diesen Fällen werden Anzeigen gegen das Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetz erstattet.