Rat muss Absatz streichen
**Einstimmig hat der Holzgerlinger Gemeinderat einen Absatz aus der Friedhofssatzung gestrichen, weil er durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg für nichtig erklärt wurde. ** „Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. Entsprechende Zertifikate sind der Stadt auf Anforderung vorzulegen“: Gegen diesen Absatz in der Holzgerlinger Friedhofssatzung ...
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