

Die Hausgemeinschaft für Demenzkranke im Haus am Brunnen in Maichingen ist ein beschützter Bereich. Eine elektrische Eingangstür mit Zahlencode soll sicherstellen, dass die Bewohner den Wohntrakt nicht unbemerkt verlassen können. Bettgitter, Gurte, Sitzhosen: All das sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen, die das Betreuungsgericht genehmigen muss. Fällt darunter auch die elektrische Tür? Der Böblinger Amtsrichter Dr. Hermann Schulz sagt ‘Nein': "Wenn der Code für jeden Bewohner zugänglich ...
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