

Erst fielen Bäume, jetzt das Urteil: Wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung hat das Böblinger Amtsgericht einen 39-jährigen Sindelfinger und einen 26 Jahre alten Münsinger zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 39-Jährige veranlasst, in Sindelfingen fünf Bäume auf öffentlichem Grund vor seinem Haus an der Ecke Hasenweg/Eichholzstraße zu fällen, der 26-jährige ...
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