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Schallschutz bei neuen Häusern

Der Gärtringer Gemeinderat hat dem Planentwurf für den neuen Bebauungsplan Hauptstraße / Max-Eyth-Straße / Rohrweg zugestimmt. Hier dürfen künftig 40 Prozent eines Grundstücks bebaut werden. Das Verfahren hat sich verzögert, weil das Landratsamt ein schalltechnisches Gutachten für die Bereiche Haupt- und Bahnhofstraße angeregt hatte. Ergebnis dieses Gutachtens: An einigen Stellen sind passive Schallschutzmaßnahmen notwendig, sofern neue Häuser gebaut werden. - buc -