

Wie so häufig in den Fällen von Körperverletzungen blieb auch in diesem Fall der Grund für die Auseinandersetzung im Dunkeln. Deutlich wurde lediglich, dass seit Längerem zwischen dem Opfer und den beiden Tätern eine große gegenseitige Abneigung herrscht. „Es gab in der Vergangenheit verbale Auseinandersetzungen“, sagte der 35 Jahre alte Angeklagte. Zu Handgreiflichkeiten sei es bisher aber nicht gekommen. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gingen die beiden 30 und 35 Jahre alten Angeklagten ...
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