Schmerzpflaster für Drogenszene
Wie sich die Fälle doch gleichen: Im Jahr 2013 wurde der damals 66 Jahre alte Sindelfinger wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Amtsgericht Böblingen zu der Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er ließ sich von Ärzten große Mengen an Fentanylpflaster, ein Schmerzmittel, verschreiben und verkaufte einen Teil davon. Fentanyl fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.
Gelernt hatte der Rentner nichts daraus, nun stand er abermals ...
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