

Durch die Anlage kann Oberflächenwasser aus einem Einzugsgebiet von rund 6 km² zurückgehalten und gedrosselt in den Segelbach abgegeben werden. Um diese Funktion nachhaltig gewährleisten zu können, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Kontrollen des Bauwerkes vor. Damit die unterhalb der Wasseroberfläche des Segelbachsees liegenden Bestandteile des Staudammes begutachtet und saniert werden können, ist das Ablassen des Sees notwendig.
In enger Absprache mit allen zuständigen Behörden und den Sportfischereivereinen ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0