![Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/624/33624/33624_Blaulicht2.jpg?_=1722061920&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778)
![Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/624/33624/33624_Blaulicht2.jpg?_=1722061920&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778)
Der Staatsanwalt brachte es so auf den Punkt: „Eigentlich ist der Angeklagte eine bedauernswerte Person. Er kann von seinem Verlangen nicht lassen und schlittert sehenden Auges immer wieder ins Unglück.“ Im Rahmen eines Gutachtens wurde bei Dieter S. (Name geändert) 2010 ein Intelligenzquotient (IQ) von 66 festgestellt. Als Durchschnittswert wird ein IQ von 100 angenommen. Eingeschränkte Kontrolle Der Sachverständige attestierte dem 46-Jährigen eine „gestörte Impulssteuerung und eine eingeschränkte ...
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