Menü
Kreis Böblingen: Die Corona-Regeln gelten auch zum Jahreswechsel

Silvester: Polizei verstärkt die Kontrollen

Ausgangssperre und Böllerverbot, Partys dürfen ebenfalls nicht stattfinden: Dieses Silvester steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch wenn es zum Jahreswechsel wohl weniger Notruf-Einsätze als sonst geben wird: Auf die Polizei wartet jede Menge Arbeit.
Von unserem Redakteur Dirk Hamann

In der Silvesternacht sind Polizei, Feuerwehren und die Rettungsdienste normalerweise immer in Alarmbereitschaft. Die Mischung aus Böllern, Alkohol, Partys und großen Menschenansammlungen ist hochexplosiv. So gingen im vergangenen Jahr zum Jahreswechsel beim Polizeipräsidium Ludwigsburg mehr als 260 Notrufe ein. In 20 Fällen meldeten die Anrufer Brände, die meistens durch Feuerwerkskörper ausgelöst worden waren.

„Schon ein normaler Jahreswechsel ist für uns üblicherweise mit viel Arbeit verbunden“, erklärt Peter Widenhorn, Pressesprecher der Polizei, der der Corona-Silvesternacht deshalb eher gelassen entgegen blickt. „Wir sind an Silvester immer gut vorbereitet und werden das auch in diesem Jahr vor dem Hintergrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und dem Verbot von Pyrotechnik im öffentlichen Raum sein,“ erklärt dazu Polizeipräsident Burkhard Metzger.

Erhöhte Brandgefahr

Das bedeute eine personelle Stärkung aller Polizeireviere in der Silvesternacht – allerdings, so erläutert Peter Widenhorn, habe man das auch in den Vorjahren so gehandhabt. „Es gibt nicht mehr und auch nicht weniger für uns zu tun als zu normalen Zeiten. Nur der Aufgabenzuschnitt ist vielleicht ein wenig anders“ sagt der Polizei-Sprecher. Sprich: Mit größeren Menschenansammlungen im Freien rechne man diesmal eher genauso wenig wie mit Feuerwerk im öffentlichen Raum.

„Allerdings befürchtet die Feuerwehr, dass Menschen Böller aus dem Vorjahr auf dem heimischen Balkon zünden könnten. Wodurch sich die Brandgefahr wieder erhöhen würde“, so Peter Wiedenhorn. Dazu könnte es sein, dass sich Menschen illegal mit Knallern aus dem osteuropäischen Raum eingedeckt haben, die meistens den hiesigen Sicherheitsbestimmungen nicht genügen. „Auch das werden wir in der Silvesternacht beachten“, sagt Peter Widenhorn.

Die Polizei wird in diesem Jahr einen Schwerpunkt auf die Kontrolle der Ausgangs- und Kontaktbeschränkung legen. Das gelte vor allem für den öffentlichen – aber auch für den privaten Raum. Denn auch und gerade an Silvester dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Schließlich sollen größere Menschenansammlungen und private Feiern, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, unbedingt unterbunden werden.

Appell an die Vernunft

„Wir werden natürlich nicht anlassunabhängig durch Fenster die anwesenden Personen zählen und an den Haustüren klingeln,“ schränkt der Burkhard Mezger ein, der vor auf die Vernunft und aus solidarisches Verhalten der Bürger hofft. „Bei konkreten Hinweisen auf unerlaubte Ansammlungen werden die Einsatzkräfte dem aber nachgehen und gravierende Verstöße auch ahnden.“ Unterm Strich bedeute dies: Vorgehen mit Augenmaß aber auch mit der nötigen Konsequenz bei uneinsichtigem Verhalten.

Wer sich nicht an die in der Landesverordnung festgehaltenen Regeln hält, dem drohen saftige Bußgelder. Beispielsweise ist ein Mitternachtsspaziergang auch in der Silvesternacht ein Verstoß gegen die geltende Ausgangssperre und wird mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro belegt. „Der Regelsatz beträgt 75 Euro“, ergänzt Peter Widenhorn. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum oder von illegal aus Osteuropa importierten Böllern ist ein Bußgeld zwischen 50 und 1000 Euro fällig, für das Konsumieren von Alkohol im öffentlichen Raum zwischen 50 und 250 Euro.

Ganz teuer kann ein Besuch einer privaten Silvester-Party werden: Der Gastgeber muss mit einer Strafe in Höhe von mindestens 750 Euro rechnen, zusätzlich muss jeder Gast 150 Euro bezahlen.