

Sindelfingen. Der Angeklagte, der unter anderem viele Jahre als Redakteur gearbeitet hat, wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Böblingen wegen des unerlaubten Verbreitens von Bildnissen zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Er fotografierte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Journalist ungefragt Mädchen und junge Frauen und stellte diese Bilder auf eine russische Internetseite. Gegen dieses Urteil legte der 52-Jährige Berufung ein.
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