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Maximal 300 Plakate pro Partei

Sindelfingen begrenzt Wahlplakatierung

Künftig sollen bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen maximal 300 Wahlplakate pro Partei oder Wählervereinigung im Stadtgebiet angebracht werden.

Von Konrad Schneider
Gruppenfoto der gemeinsamen Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärungen.

Gruppenfoto der gemeinsamen Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärungen.

Bild: z

Sindelfingen. Auf Initiative von Oberbürgermeister Markus Kleemann haben sich die Stadt Sindelfingen sowie die örtlichen Parteien und Wählergruppen auf eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Begrenzung der Wahlplakatierung verständigt. Die Höchstgrenze bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen beträgt 300 Wahlplakate pro Partei oder Wählervereinigung im Stadtgebiet. Die Regelung umfasst Plakate bis zur Größe DIN A0 im öffentlichen Verkehrsraum sowie von dort aus einsehbaren Flächen.

Antrag der CDU

Bislang war die Zahl der Wahlplakate in Sindelfingen nicht begrenzt. Vor diesem Hintergrund brachte die CDU-Fraktion am 27. Mai 2025 einen Antrag zur Einführung einer begrenzenden Regelung ein. Die nun vorliegende Selbstverpflichtung greift dieses Anliegen inhaltlich auf.

Oberbürgermeister Markus Kleemann betont die Bedeutung der Vereinbarung: „Gerade in der vergangenen Wahlkampfzeit bin ich immer wieder auf das Thema Überplakatierung angesprochen worden. Umso mehr freue ich mich, dass es gelungen ist, gemeinsam mit den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden sowie Parteien und Wählergruppen noch vor der ersten Wahl seit meinem Amtsantritt eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Dass alle Beteiligten diese Grundsätze mittragen, ist ein wichtiges Signal.“

Auch der Erste Bürgermeister Christian Gangl hebt die positiven Effekte der Selbstverpflichtung hervor: „Diese Vereinbarung setzt bewusst auf Vertrauen, Fairness und Eigenverantwortung. Sie zeigt, dass ein engagierter Wahlkampf auch mit Augenmaß möglich ist. Gleichzeitig schützen wir das Stadtbild, stärken die Verkehrssicherheit und leisten gemeinsam einen Beitrag zum Umweltschutz.“

Die neue Regelung ergänzt das bestehende Verfahren. Die Plakatierungserlaubnis als Verwaltungsakt sorgt weiterhin für klare und rechtssichere Rahmenbedingungen. „Unser Ziel war es vor allem, den Verwaltungs- und insbesondere den Kontrollaufwand zu reduzieren und die Erlaubniserteilung zugleich im Hinblick auf die Ausübung unseres Ermessens rechtssicher zu gestalten“, erklärt Mehmet Koc, Leiter des Ordnungs- und Standesamts.

Die Selbstverpflichtung trat am 16.12.2025 mit der gemeinsamen Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister sowie Vertreterinnen und Vertreter der Parteien und Wählervereinigungen im Rathaus in Kraft.