Sindelfingen: Gefängnisstrafe für den Spitzholz-Räuber
Sindelfingen. Schwerer Raub wird nach dem allgemeinen Strafrecht mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren geahndet, wenn bei der Tat eine Waffe verwendet wird. Und eine Waffe hat der Angeklagte genutzt, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Böblingen unter anderem wegen besonders schweren Raubs sowie schwerer räuberischer Erpressung verantworten musste. Der Sindelfinger war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, bei ihm wurde das Jugendstrafrecht angewandt.
Die beiden schwerwiegenden Taten, für die sich ...
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