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Urteil wegen zwei Raubüberfällen auf ein Schreibwarengeschäft im Stadtteil Spitzholz / Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten

Sindelfingen: Gefängnisstrafe für den Spitzholz-Räuber

Von Thomas Oberdorfer
Am 10. März überfiel der jetzt Verurteilte zum ersten Mal ein Schreibwarengeschäft im Spitzholz. Danach am 15. April noch einmal. Am 8. Juli klickten die Handschellen. Bild: SDMG / Dettenmeyer / Archiv

Am 10. März überfiel der jetzt Verurteilte zum ersten Mal ein Schreibwarengeschäft im Spitzholz. Danach am 15. April noch einmal. Am 8. Juli klickten die Handschellen. Bild: SDMG / Dettenmeyer / Archiv

Sindelfingen. Schwerer Raub wird nach dem allgemeinen Strafrecht mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren geahndet, wenn bei der Tat eine Waffe verwendet wird. Und eine Waffe hat der Angeklagte genutzt, der sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Böblingen unter anderem wegen besonders schweren Raubs sowie schwerer räuberischer Erpressung verantworten musste. Der Sindelfinger war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt, bei ihm wurde das Jugendstrafrecht angewandt.

Die beiden schwerwiegenden Taten, für die sich ...

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