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Gelbes Band

Sindelfingen gibt Obstbäume zur Ernte frei

An mehreren Stellen im Stadtgebiet darf reifes Obst für den eigenen Bedarf kostenlos gepflückt werden.
Nur Obst von entsprechend markierten Bäumen dürfen gepflückt werden.

Nur Obst von entsprechend markierten Bäumen dürfen gepflückt werden.

Bild: Kuppinger

Sindelfingen. Äpfel, Birnen und anderes reifes Obst an städtischen Bäumen müssen nicht ungeerntet bleiben: Auch in diesem Herbst gibt die Stadt Sindelfingen ausgewählte Obstbäume zur kostenlosen Ernte frei. Erkennbar sind sie an einem gelben Band. Nur Früchte von entsprechend markierten Bäumen dürfen gepflückt werden.

Die freigegebenen Obstbäume befinden sich schwerpunktmäßig in mehreren Bereichen des Stadtgebiets. Dazu gehören Eich, Herrenwäldle, Calwer Bogen, Schafweide, die verlängerte Lindenstraße und der Grünzug Königsknoll. Weitere markierte Bäume gibt es an der Birnenreihe Molte, an der Festhütte Löchle, in den Grabbereichen des Friedhofs Darmsheim sowie am Eisengraben und am Schwipperadweg.

Auch am Neuhauer Weg und im Bereich der K 1064 am Regenrückhaltebecken können entsprechend gekennzeichnete Bäume abgeerntet werden. Eine Karte mit den genannten Bereichen stellt die Stadt unter sindelfingen.de/streuobst zur Verfügung.

Die Karte zeigt, wo geerntet werden darf. Bild: z

Mit der Aktion will Sindelfingen erreichen, dass regionales Obst genutzt wird und Lebensmittel nicht ungenutzt bleiben. Bürgerinnen und Bürger dürfen die reifen Früchte der gekennzeichneten Bäume für den eigenen Bedarf kostenlos ernten.

Gelbes Band als Markierung

Dabei gelten klare Vorgaben. Pro Person dürfen Früchte von höchstens drei mit einem gelben Band versehenen Bäumen geerntet werden. Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr und ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch vorgesehen. Nicht mit einem gelben Band markierte Bäume sind von der Aktion ausgenommen und dürfen nicht abgeerntet werden.

Besondere Vorsicht gilt zudem auf beweideten Flächen. Dort darf erst geerntet werden, wenn die Beweidung beendet ist. Die Bäume selbst dürfen beim Pflücken weder bestiegen noch beschädigt werden. Eine Haftung für die Ernte schließt die Stadt aus.

Das gelbe Band dient damit als eindeutiges Zeichen für die Freigabe: Nur wo es angebracht ist, ist die kostenlose Obsternte an städtischen Bäumen erlaubt.