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Mit sofortiger Wirkung

Sindelfingen: Grillverbot im Wald und auf Grünflächen

Stadtverwaltung warnt vor Brandgefahr, verhängt ein Grillverbot an den Grillstellen des Stadtwaldes und an allen Grillstellen auf öffentlichen Grünflächen.
Von Peter Maier
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Sindelfingen. Der städtische Forst und die Feuerwehr Sindelfingen schätzen das Risiko eines Wald- oder Flächenbrandes aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit derzeit als sehr hoch ein. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein Grillfeuer können deshalb verheerende Folgen haben. Die Böden in Wald und Grünanlagen sind durch die Hitze stark ausgetrocknet und verdorrtes Gras und Laub können schnell Feuer fangen.

Durch den besonders gefährlichen Funkenflug kann sich das Feuer rasend schnell ausbreiten – mit fatalen Folgen. Die Stadt Sindelfingen untersagt daher mit sofortiger Wirkung das Grillen an den Grillstellen des Stadtwaldes und an allen Grillstellen in öffentlichen Grünflächen. Das Grillverbot gilt bis auf Widerruf.

Wer trotz des Verbots Grillstellen nutzt oder die angebrachten Absperrungen und Schilder beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Sitzgelegenheiten an den Grillplätzen dürfen weiterhin genutzt werden.

Die Stadt Sindelfingen bittet insbesondere Waldbesucher unbedingt die folgenden Verhaltensregeln des Landeswaldgesetzes zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Grillverbote sind unbedingt zu beachten.

  • Nicht gestattet ist das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten.

  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

  • Bei einem Brand muss sofort die Feuerwehr unter 112 benachrichtigt werden.

Für die vorübergehende Einschränkung bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.