

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürger der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sindelfingen haben und mindestens 16 Jahre alt sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Es kann eine der auf dem Stimmzettel vorgedruckten Kandidierenden gewählt oder handschriftlich eine andere Person mit vollständigen und eindeutigen Angaben (z. B. Adresse, Beruf) eingetragen werden. Unvollständige Angaben führen zur Ungültigkeit der Stimme.
Um im ersten Wahlgang gewählt zu werden, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten. Erreicht niemand diese Mehrheit, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen statt.
Für die Stichwahl wird keine zusätzliche Wahlbenachrichtigung versendet. Die Bürgerinnen und Bürger, die ein Wahllokal aufsuchen, werden daher gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung vom Hauptwahlgang zu behalten. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen werden die Wähler eigens darauf nochmals hinweisen.
Wählerinnen und Wähler, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt und dabei angegeben haben, auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten zu wollen, bekommen diese automatisch per Post.
Wer diese Option nicht ausgewählt hat, kann die Briefwahl für die Stichwahl gesondert beantragen – entweder persönlich am Servicepunkt im Rathaus Sindelfingen oder in den Bezirksämtern, über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, schriftlich (per Brief an: Stadt Sindelfingen, Servicepunkt, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen, per E-Mail an servicepunkt@sindelfingen.de oder per Fax an 94-213) unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Anschrift oder online unter www.sindelfingen.de/obwahl2025
Auch wer im ersten Wahlgang im Wahllokal gewählt hat, kann auf diesem Weg Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
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