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Geräteschuppen, Pergolen, versiegelte Flächen – zu große oder zu viele Nebenanlagen im Garten sind gar nicht so selten / „Vorher nachfragen“, rät Amtsleiter Klimpel

Sindelfingen: Immer wieder Ärger mit dem Bauamt

Mein Heim ist mein Schloss, heißt es. Und doch ist der vermeintliche Schlossherr in seinem Gestaltungsspielraum stark eingeschränkt, was er auf seinem Grundstück tun und lassen darf. Das führt immer wieder zu Ärger mit dem Bauamt, wenn der Geräteschuppen, die Pergola, der mit Platten belegte Platz oder Weg wieder abgebaut werden sollen.
Von unserem Redakteur Hansjörg Jung
Der Schuppen zu groß, zuviel bei der Dreirad-Rennbahn für die Kinder oder demn Sitzplatz unter der Pergola versiegelt – die Anlässe für Ärger mit dem Baurechtsamt sind vielfältig, gar nicht so selten und könnten vorab vermieden werden.  Bilder: Coskun, Ettmer, banglds/Adobe Stock

Der Schuppen zu groß, zuviel bei der Dreirad-Rennbahn für die Kinder oder demn Sitzplatz unter der Pergola versiegelt – die Anlässe für Ärger mit dem Baurechtsamt sind vielfältig, gar nicht so selten und könnten vorab vermieden werden. Bilder: Coskun, Ettmer, banglds/Adobe Stock

„Das ist ist sicher nicht unser Lieblingsgeschäft. Wir haben kein Interesse daran, jemanden zu bestrafen“, sagt Werner Klimpel, Leiter des Sindelfinger Bürgeramtes Bauen. Und doch sind seine Mitarbeiter tätig geworden. Am Ortsrand von Maichingen haben sich Hausbesitzer in ihren Gärten schön eingerichtet: Ein Geräteschuppen mit einem erweiterten Dach und Betonpflaster für den Sitzplatz, dort ein Spielhaus für die Kinder, eine Mauer als Windfang und Sichtschutz oder auch versiegelte Fläche für breite ...

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